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Wissenswertes

Hundebesitzer in Niedersachsen müssen künftig für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen und es durch einen implantierten Chip identifizierbar machen.
Das Gesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, sieht zudem einen "Hundeführerschein" für Halter vor, die sich ohne längere Erfahrung mit Hunden neu ein Tier anschaffen.
Jeder, der in Niedersachsen als Ersthundebesitzer einen Hund bekommt, muss den niedersächsischen Hundeführerschein machen.
Jeder Neuhundebesitzer, der seinen Hund am 01.07.2011 noch nicht länger als 2 Jahre hat, und auch vorher keinen hatte, muss diesen Test ablegen.
Als zertifizierte Hundetrainer ist die Hundeschule-Hundekonzepte berechtigt, den Hundeführerschein abzunehmen und wird auch demnächst Vorbereitungskurse anbieten. Der Hundeführerschein und die Versichertenkarte müssen dann stets mitgeführt werden.
Haben Sie Fragen zum Hundeführerschein, dann können Sie sich gerne an unsere Beraterin Jacqueline Schober wenden.
beratung@hunderettung-aktiv.de