Erlaubnis

Die für unsere Vermittlungstätigkeit notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Tierschutzgesetz wurde im Jahr 2014 von Hunderettung-aktiv e.V. neu beantragt und vom zuständigen Veterinäramt im Jahr 2015 erteilt. Unser Tierschutzverein ist eine geprüfte Organisation mit Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz (TierSchG).
Diese Erlaubnis ist für alle Tierschutzvereine (Vermittlung von Tieren in Deutschland) vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ist nicht freiwillig. Mit dieser Erlaubnis wird bestätigt das Hunderettung-aktiv e.V. die notwendige Sachkunde besitzt und alle gesetzlichen Voraussetzungen bezüglich Transport, Vermittlung und gesundheitlicher Versorgung von Hunden erfüllt.

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